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Rechtsanwalt Sadeghi
RA Sadeghi legte 1991 in Hamburg das Abitur ab und nahm im WS 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der „Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn“ auf. Nachdem er im März 1997 das erste juristische Staatsexamen bestanden hatte, trat er Ende 1997 beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte RA Sadeghi im Dezember 1999 und wurde im Januar 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Seither arbeitet RA Sadeghi als selbständiger Rechtsanwalt. Im Dezember 2007 gestatte der Vorstand der „Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg“ Herrn Sadeghi die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“.
RA Sadeghi ist Mitglied des „Hamburgischer Anwaltverein“ (www.havev.de) und der „Deutsch-Iranische Juristenvereinigung“ (www.dijv-info.de). Er ist eingetragener Vertrauensanwalt für Familienrecht auf www.scheidung.de.
Rechtsanwalt Sadeghi spricht neben Deutsch und Englisch fließend die iranische Sprache, Farsi.
Er verfügt zudem über vertiefte Kenntnisse im iranischen Recht, insbesondere im iranischen Familien- und Erbrecht. RA Sadeghi steht in dauerhaftem Kontakt zu hochqualifizierten Korrespondenzanwälten im Iran. Schwierige Themen des iranischen Familien- und Erbrechts, wie etwa die Berechnung der Höhe der Brautgabe (Mahr = Mehriyye) anhand der Inflationstabelle der Iranischen Zentralbank u.ä. können durch diese intensive Kooperation zeitnah und kompetent behandelt werden. Wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt im Iran suchen, wenden Sie sich an Herrn RA Sadeghi.
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